Datenübermittlung in die USA

Nach "Safe Harbor" und nach dem "Privacy Shield" droht nun auch das Trans-Atlantic Data Privacy 
Framework (TADPF) zu scheitern. Für europäische Unternehmen verbleibt nur die eine Konstante, die der Rechtsunsicherheit.

von Jens Kränke, Geschäftsführer LEXDATA Consulting GmbH

Es scheint, als habe man sich gegen die Vereinigten Staaten von Amerika verschworen.

Ausgerechnet inmitten der Corona-Pandemie ließ uns die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wissen, dass unter anderem Microsoft Teams "die datenschutzrechtlichen Anforderungen" nicht erfüllen würde. Der Bundesdatenschutzbeauftragte erklärte im Mai 2021 darüber hinaus, dass er die Anordnung von Bußgeldern gegen Schulen, deren Lehrer irgendwie versuchten, den Schulbetrieb über Distanzunterricht aufrechtzuerhalten, "für rechtens hält", währenddessen das Bundesaußenministerium, trotz "grundsätzlicher Bedenken der Datenschutzbeauftragten" an Microsofts Cloud-Office Produkten festhält. Alle sind gleich, nur einige sind eben gleicher.

Mitte Dezember 2022 hat die Europäische Kommission das Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für den Datenschutzrahmen EU-USA eingeleitet, mit dem sichere transatlantische Datenströme gefördert und die vom Gerichtshof der Europäischen Union im „Schrems II“-Urteil vom Juli 2020 geäußerten Bedenken ausgeräumt werden sollten.

Die einen kleben auf der Straße, die anderen ziehen vor den EuGH

Der bekannte "Datenschutzaktivist" Max Schrems erklärte fast zeitgleich zu der löblichen Annahme des Angemessenheitsbeschlusses, dass er kaum glaube, dass dieser einer Anfechtung vor dem Gerichtshof standhalten wird. 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber teilte am 24. November 2022 zum Abschluss der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) auf einer Pressekonferenz mit, dass Microsoft die deutschen Datenschutzbehörden nicht davon überzeugen konnte, dass der Einsatz des Office-Pakets Microsoft 365 in Behörden, Schulen oder Unternehmen rechtskonform ist. Es sei nach wie vor ungeklärt, welche Daten erhoben, übertragen und für eigene Zwecke verarbeitet würden.

Für uns alle hat sich eines nicht geändert: Die Rechtsunsicherheit

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